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Allgemeine Baugenossenschaft

Wichtige Info zur Fernsehversorgung


Sehr geehrte Damen und Herren,


wie uns berichtet wird, gehen seit Jahresbeginn verstärkt Medienberater diverser Anbieter von Tür zu Tür und bieten TV-Produkte und andere Dienste an. Diese Werbeaktivitäten werden in den kommenden Wochen voraussichtlich noch einmal stark zunehmen.


Leider ist erfahrungsgemäß nicht bei allen Aussagen der Werber Seriosität garantiert. Teilweise erfolgen Falschaussagen wie "Alle bestehenden Kabelverträge enden automatisch" oder "Es gibt eine gesetzliche Pflicht für einen Glasfaseranschluss".


Nach dem Telekommunikationsgesetz vom 01. Dezember 2021 entfällt zum 01. Juli 2024 die Umlagefähigkeit der Kosten für die Bereitstellung von Telekommunikationsdiensten. Dies betrifft auch das von uns betriebene Kabelnetz der Vodafone.


Was bedeutet das für Sie als Mieter?


Wir können Sie beruhigen, denn für Sie ändert sich gar nichts.


Sie empfangen weiterhin wie gewohnt die aktuell eingespeisten TV-Programme, lediglich die Kosten sind nun nicht mehr umlagefähig und verschwinden ab dem 01. Juli 2024 aus Ihrer Betriebskostenabrechnung.


Sie müssen somit keinen eigenen Vertrag mit einem TV-Anbieter abschließen. Natürlich steht Ihnen frei, über die vorhandene (künftige) Glasfaserinfrastruktur oder Multimediadose der Vodafone Zusatzangebote zuzubuchen.


Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Team der Allgemeine Baugenossenschaft




 

Quelle Bild: Unsplash


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