FAQ – Häufig gestellte Fragen

Wohnungssuche

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Nein, die Angebote im Internet stellen nur einen Teil unseres Angebots dar.

Ein individuelles Wohnungsangebot erfordert die Vorlage einer vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Selbstauskunft.

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Die Voraussetzungen und Kosten, die bei Abschluss eines Nutzungvertrages anfallen, sind auf unserer Seite „Voraussetzungen“ erläutert.

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Das Anbringen von Satellitenanlagen ist genehmigungspflichtig aber ohnehin nicht mehr zeitgemäß da die Versorgung von TV-Paketen über Streamingdiensten via Internet gewährleistet werden kann.

Darüber hinaus ist jede Wohnung mit der TV-Versorgung über Kabel via Vodafone Mediadose > kostenfrei > ausgestattet.

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Nach erfolgreicher, ordnungsgemäßer und mangelfreier Rückgabe der Wohnung erfolgt die Rückzahlung der Kaution.

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Nein. Wir haben keine öffentlich geförderte Wohnungen in unserem Bestand.

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Erforderlich ist immer die Abgabe einer vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Selbstauskunft.

Das Formular hierfür erhalten Sie hier im unserem Downloadcenter.

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Nein, das ist nicht nötig. Senden Sie uns die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Selbstauskunft einfach per Post zu.

Kündigung

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Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen.

Wichtig: Telefax, Telegramm oder E-Mail genügen nicht. Sind Sie nicht alleiniger Mieter, müssen alle Mieter die Kündigung unterschreiben.

Die Kündigungsfrist ergibt sich aus Ihrem Nutzungsvertrag, sie beträgt meistens drei Monate und entspricht damit der gesetzlichen Regelung in § 573 c BGB

(„Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig.“)

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Die überlassenen Räume sind in ordnungsgemäßem Zustand zu übergeben.

Sind die sogenannten Schönheitsreparaturen fällig, sind diese fachgerecht auszuführen oder ausführen zu lassen.

Welche Arbeiten tatsächlich geschuldet sind, wird bei einer gemeinsamen Besichtigung der Wohnung (Vorabnahme) festgestellt. Vereinbaren Sie hierzu möglichst frühzeitig einen Termin mit uns.

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Das Anbringen von Satellitenanlagen ist genehmigungspflichtig aber ohnehin nicht mehr zeitgemäß da die Versorgung von TV-Paketen über Streamingdiensten via Internet gewährleistet werden kann.

Darüber hinaus ist jede Wohnung mit der TV-Versorgung über Kabel via Vodafone Mediadose > kostenfrei > ausgestattet.

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Nach erfolgreicher, ordnungsgemäßer und mangelfreier Rückgabe der Wohnung erfolgt die Rückzahlung der Kaution.

Hausordnung

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Laute Musik ist häufig Anlass für Streit unter Nachbarn. Zimmerlautstark sind Geräusche, die in den angrenzenden Wohnungen nur geringfügig zu hören sind. Geringfügigkeit liegt dann vor, wenn es sich um Geräusche handelt, die der verständige Durchschnittsmensch kaum noch empfindet.

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Zuallererst: Reden Sie miteinander!

Viele Streitfälle in Miethäusern entstehen durch Missverständnisse, die durch ein frühzeitiges Gespräch hätten verhindert werden können!

Ist Ihr Nachbar nicht einsichtig, bitten wir Sie, die Art und Intensität der ruhestörenden Vorkommnisse schriftlich zu dokumentieren (mit Datum, Uhrzeit und Unterschrift, gegebenenfalls auch die von weiteren Nachbarn als Zeugen).

Unser Eingreifen erfordert grundsätzlich die Vorlage solcher Störprotokolle.

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Das Anbringen von Satellitenanlagen ist genehmigungspflichtig aber ohnehin nicht mehr zeitgemäß da die Versorgung von TV-Paketen über Streamingdiensten via Internet gewährleistet werden kann.

Darüber hinaus ist jede Wohnung mit der TV-Versorgung über Kabel via Vodafone Mediadose > kostenfrei > ausgestattet.

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Nach erfolgreicher, ordnungsgemäßer und mangelfreier Rückgabe der Wohnung erfolgt die Rückzahlung der Kaution.