Voraussetzungen

Voraussetzungen für eine Wohnung bei uns

Mitgliedschaft schafft Wohnraum – was Sie wissen sollten, bevor Sie bei uns einziehen.

Als Baugenossenschaft stellen wir unsere Wohnungen ausschließlich unserer Mitglieder zur Verfügung. Mit Ihrer Mitgliedschaft entscheiden Sie sich bewusst für eine Wohnform, die auf Solidarität, Sicherheit und Fairness setzt. Damit legen Sie den Grundstein für ein langfristiges Mietverhältnis – in einer starken Gemeinschaft.

Die Allgemeine Baugenossenschaft für Augsburg und Umgebung eG ist mehr als ein klassischer Vermieter. Wir sind eine Solidargemeinschaft, die Wohnraum nicht als Ware versteht, sondern als soziales Gut. Deshalb können nur Mitglieder unserer Genossenschaft eine Wohnung bei uns anmieten. Die Mitgliedschaft ist nicht nur formale Voraussetzung – sie ist Ausdruck des genossenschaftlichen Gedankens: gemeinsam wohnen, gemeinsam gestalten.

Wichtig zu wissen:

Mit der Mitgliedschaft entsteht noch kein automatischer Anspruch auf eine Wohnung. Die Vergabe erfolgt nach sozialen Kriterien, Dringlichkeit und Verfügbarkeit. Wer früher Mitglied wird, hat in der Regel bessere Chancen bei der Wohnungsvergabe.

Gut zu wissen:

Die Geschäftsanteile sind grundsätzlich rückzahlbar, wenn Sie die Genossenschaft verlassen. Die Mitgliedschaft kann auch unabhängig von einer konkreten Wohnungsbewerbung erworben werden – z. B. zur frühzeitigen Absicherung eines Wohnwunsches.

Alle Formulare und Informationen zur Satzung finden Sie in unserem Downloadcenter.

Wer bei uns wohnen möchte, wird Teil einer starken Gemeinschaft. Die Mitgliedschaft ist mehr als eine Formalität – sie ist Ihr persönlicher Schlüssel zu einem sicheren, fairen und langfristigen Zuhause.

So werden Sie Mitglied:

  • Um Mitglied zu werden, ist die Zeichnung von mindestens zwei Geschäftsanteilen erforderlich.
  • Ein Geschäftsanteil beträgt 306,78 €, die Mindesteinlage liegt somit bei 613,56 €.
  • Zusätzlich erheben wir ein einmaliges Eintrittsgeld in Höhe von 100 €, das nicht rückzahlbar ist.
  • Mit dem Beitritt akzeptieren Sie die Satzung unserer Genossenschaft, die alle Rechte und Pflichten regelt – z.  das Stimmrecht in der Generalversammlung oder die Rückzahlung Ihrer Anteile bei Austritt.

Was bedeutet das für Sie als Mieterin oder Mieter?

  • Sie zahlen keine klassische Miete, sondern eine Nutzungsgebühr, die fair kalkuliert und langfristig stabil ist.
  • Sie haben ein dauerhaftes Wohnrecht, solange Sie Mitglied sind und sich an die Regeln der Hausgemeinschaft halten.
  • Sie profitieren von einem verlässlichen Partner, der nicht renditeorientiert handelt, sondern nachhaltig investiert – in Bestand, Modernisierung und Service.