Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie die Antworten auf die häufigsten Fragen rund um das Thema „Wohnen in unseren Häusern“:
Wohnungssuche
Jeder Wohnungssuchende kann uns innerhalb unserer Öffnungszeiten ohne vorherige Terminvereinbarung in unserer Geschäftsstelle besuchen.
Nutzungsgebühr, Nebenkosten (Betriebs- und Heizkosten)
Wir überlassen unseren Mitgliedern Wohnungen zur Nutzung; deshalb heißt die Miete (früher: der Mietzins) bei uns Grundnutzungsgebühr.
Neben der Grundnutzungsgebühr sind Vorauszahlungen auf die Betriebskosten zu leisten.
Betriebskosten sind die Kosten, die dem Eigentümer oder Erbbauberechtigten durch das Eigentum oder Erbbaurecht am Grundstück oder durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen.
Näheres regelt die Betriebskostenverordnung sowie unser Nutzungsvertrag.
(Aufgrund des umfangreichen Erklärungstextes verweisen wir auf unser Downloadcenter.)
Wichtig: Der Stromverbrauch / Gasverbrauch in der Wohnung ist Sache des Mieters.
Grundsätzlich ist die Umlage der Betriebskosten mit den Mietern und uns mietvertraglich vereinbart.
Der Abrechnungszeitraum umfasst immer 12 Monate. Unser Abrechnungszeitraum ist immer identisch mit dem Kalenderjahr.
Sofern Ihre Wasser- und Heizkosten verbrauchsabhängig abgerechnet werden, ist Ihr Verbrauchsverhalten maßgeblich für die Höhe der Abrechnung.
Sofern Ihre Betriebskosten nur nach Wohnfläche und Wohneinheiten aufgeteilt werden, liegt es unter Umständen an unterschiedlichen Vorauszahlungen. In jedem Fall sollte hier der Einzelfall geprüft werden. Die Betriebskosten von Wohnungen mit gleichen Quadratmetern innerhalb eines Hauses sind nicht immer gleich hoch. Ausnahme könnten unterschiedliche Ausstattungsmerkmale der Wohnung sein (z.B. eine Gastherme).
Das ist eine Heizungsanlage, die Heizwärme für eine Wohneinheit erzeugt. Häufig handelt es sich hierbei um eine „Kombitherme“ als Gasetagenheizung, die mit Erdgas betrieben wird. Beziehen Sie eine Wohnung mit Gas-Etagenheizung, so müssen Sie direkt einen Vertrag mit einem Gasversorger abschließen. Dieser legt auch die monatliche Vorauszahlung fest.
Der bereitgestellte Fernsehempfang gehört zur Ausstattung der Wohnung und ist daher aktuell nicht separat kündbar. (2022)
Aus jährlich wechselnden Witterungsverhältnissen resultieren unterschiedliche Wachstumsphasen beim Rasen, so dass Rasenschnitte in feuchten Sommern häufiger anfallen als in trockeneren Sommern.
Auch der Baum- und Heckenschnitt ist nicht immer im gleichen Umfang erforderlich.
Da die Fristen für die Abgabe der Steuererklärung und der Erstellung der Betriebskostenabrechnung differieren, hat das Bundesministerium für Finanzen eine Vereinfachung festgelegt. Danach können Sie die begünstigten Aufwendungen auch erst in dem Jahr geltend machen, in dem die Betriebskostenabrechnung zugeht.
Beispiel: Die haushaltnahen Dienstleistungen aus der Abrechnung 2020, die Sie im September 2021 erhalten, können Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung für 2014 angeben.
Nutzungsverhältnis
Schlüsselnotdienste können sehr teuer sein und verursachen dann, wenn sie den Schließzylinder Ihrer Wohnungseingangstüre aufbohren müssen, auch noch hohe Folgekosten, da Sie uns die Kosten für den Ersatz
des zerstörten Schließanlagenzylinders zu erstatten haben. Wenden Sie sich bitte bevorzugt an:
Schlüssel-Notdienst OKey
Tipps:
Hinterlegen Sie deshalb einen Zweitschlüssel zur eigenen Wohnung bei Angehörigen oder sonstigen Personen Ihres Vertrauens oder
nutzen Sie Einlagerungssysteme von Dienstleistern wie z. B. Schlüsselpate (Informationen und Preise unter www.schlüsselpate.de).
Während unserer Geschäftszeiten besteht je nach Personalauslastung (und deshalb nur eingeschränkt) die Möglichkeit, Ihnen mit einem kostenpflichtigen Zusatzschlüssel zu helfen.
Fragen Sie im Falle eines Falles während unserer Geschäftszeiten telefonisch bei uns nach.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir den Schlüssel nur an Sie persönlich oder an einen von Ihnen schriftlich bevollmächtigten Vertreter aushändigen.
Kommen Sie – nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung – möglichst zeitnah mit allen noch in Ihrem Besitz befindlichen Schlüsseln in unsere Geschäftsstelle.
Anhand der Nummern dieser Schlüssel kann dann der verlorene Schlüssel identifiziert werden und mit einem mit den neuen Zugangsrechten programmierten Zusatzschlüssel gesperrt werden.
Hierzu muss dieser Zusatzschlüssel nur wie gewohnt in Ihren Wohnungsschließzylinder eingeführt werden.
Dieser neue Schlüssel ersetzt dann auch Ihren verloren gegangenen Schlüssel.
Die aktuellen Kosten hierfür erfahren Sie über unsere Geschäftsstelle.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir den Schlüssel nur an Sie persönlich oder an einen von Ihnen schriftlich bevollmächtigten Vertreter aushändigen.
Bagatellschäden sind kleine Schäden an den Installationsgegenständen für Elektrizität, Wasser und Gas, den Heiz- und Kocheinrichtungen, den Fenster- und Türverschlüssen sowie den Verschlussvorrichtungen von Fensterläden, also Schäden an Gegenständen, die dem „häufigen Zugriff“ durch den Nutzer ausgesetzt sind.
Handelt es sich um Schäden an Gegenständen, deren Einbau der Nutzer selbst veranlasst hat oder hat er die Schäden an der Mietsache verschuldet, dann hat er auch die Kosten für deren Behebung zu tragen.
Der Abrechnungszeitraum entspricht einem Kalenderjahr von Januar bis Dezember.
Nach Erstellung der Abrechnungen gehen diese den Mietern in der Regel im Zeitraum von Mitte Mai bis Ende Juli des auf das Abrechnungsjahr folgenden Jahres zu.
Grundsätzlich gild die gesetzliche Frist für die Abrechnung.
Die Abrechnungsfrist ist im § 556 Abs. 3 Satz 2 des BGB geregelt.
Demnach müssen Vermieter bei der Betriebskostenabrechnung eine Frist von 12 Monate nach dem Abrechnungszeitraum einhalten.
Hausordnung
Laute Musik ist häufig Anlass für Streit unter Nachbarn. Zimmerlautstark sind Geräusche, die in den angrenzenden Wohnungen nur geringfügig zu hören sind. Geringfügigkeit liegt dann vor, wenn es sich um Geräusche handelt, die der verständige Durchschnittsmensch kaum noch empfindet.
Außerdem können viele TV-Programme als Livestream im Internet gesehen werden.
Hierzu zähen z.B. das Anbringen von zusätzlichen Schlössern, das Einbringen von Fußbodenbelag wie Parkett, Laminat und Fliesen sowie das Installieren von Markisen und Jalousien.
Beim Auszug ist die Mietsache in ihren Ursprungszustand zurückzusetzen.
Kündigung
Wichtig: Telefax, Telegramm oder E-Mail genügen nicht. Sind Sie nicht alleiniger Mieter, müssen alle Mieter die Kündigung unterschreiben.
(„Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig.“)
Auszug aus unserer Satzung:
„Die Kündigung findet nur zum Schluss eines Geschäftsjahres statt. Sie muss mindestens 2 Jahre vorher schriftlich erfolgen.“
Die Sicherheitsleistung (Kaution) wird sechs Monate nach vertragsgemäßer Rückgabe der Wohnung und dem vollständigen Ausgleich etwaiger Ansprüche, jedoch nicht vor Ablauf von zwei Monaten nach der abschließenden Betriebs- und Heizkostenabrechnung zurückgegeben.