Grundsätzlich sind bauliche Veränderungen an der Wohnung vorab durch uns zu genehmigen. Dies gilt insbesondere für alle Eingriffe in die Bausubstanz oder für Maßnahmen, die nicht ohne weiteres rückgängig gemacht werden können.

Bitte beachten Sie, dass die Wohnung bei einem Auszug im ursprünglichen Zustand zurückzugeben ist.