Wichtig: Telefax, Telegramm oder E-Mail genügen nicht. Sind Sie nicht alleiniger Mieter, müssen alle Mieter die Kündigung unterschreiben.
Die Kündigungsfrist ergibt sich aus Ihrem Nutzungsvertrag, sie beträgt meistens drei Monate und entspricht damit der gesetzlichen Regelung in § 573 c BGB
(„Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig.“)