Die überlassenen Räume sind in ordnungsgemäßem Zustand zu übergeben.

Sind die sogenannten Schönheitsreparaturen fällig, sind diese fachgerecht auszuführen oder ausführen zu lassen.

Welche Arbeiten tatsächlich geschuldet sind, wird bei einer gemeinsamen Besichtigung der Wohnung (Vorabnahme) festgestellt. Vereinbaren Sie hierzu möglichst frühzeitig einen Termin mit uns.